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Neuigkeiten
aus dem Bundesverband

Antrag stellen im BKJ-Förderprogramm „Künste öffnen Welten“

Frist: 25. Februar 2025 - Projekte gesucht, die die Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen stärken

Sie können sich ab sofort wieder für eine Förderung im Programm Künste öffnen Welten bewerben. Erneut werden Projekte gesucht, die die Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen stärken. Als Bündnis können Sie sich für zwei unterschiedliche Projekttypen mit Ihrem Vorhaben bewerben: Zugangs- oder Intensivprojekte. Wir fördern Ideen, die von Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträgern gemeinsam umgesetzt werden. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, Kunst, Kultur, Spiel und Medien entdecken zu können. Eine partizipativ gestaltete Kulturelle Bildung eröffnet ihnen neue Perspektiven auf sich selbst und auf die Welt. Das stärkt ihre Persönlichkeit und das Miteinander.

Bitte lesen Sie ausführlich die Förderbedingungen und die FAQs auf der Webseite. Für die neue Ausschreibung gibt es ein umfassendes Dokument mit Screenshots, das helfen soll, einen Antrag in der Kumasta3-Datenbank zu erstellen: Hinweise zur Antragstellung

Anträge und Fristen

Anträge können ab sofort bis zum 25. Februar 2025 über die Kumasta-Datenbank eingereicht werden. Die Projekte dürfen frühestens ab Mitte Juli 2025 starten. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen. Eine Förderentscheidung erhalten Sie Mitte Mai. Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie von uns eine inhaltliche Beratung. Sie haben anschließend die Möglichkeit, Ihren Antrag anhand unserer Hinweise zu bearbeiten. 

Sie haben noch Fragen? 

Interessierte können sich telefonisch oder per E-Mail melden: kuenste-oeffnen-welten@bkj.de

Die Geschäftsstelle ist dienstags bis donnerstags von 9.30 bis 14.00 Uhr (und nach Vereinbarung) unter Tel. 030 48 48 60 30 erreichbar.

Weitere Informationen zur Ausschreibung