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Neuigkeiten
aus dem Bundesverband

Antrag stellen im BKJ-Förderprogramm „Künste öffnen Welten“

Anträge für Projekte für Kinder und Jugendliche können bis 18. September 2023 eingereicht werden.

Das Förderprogramm „Künste öffnen Welten“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ möchte Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder nur sehr wenige Zugänge zu Kunst und Kultur hatten, in ihren Teilhabe- und (kulturellen) Bildungschancen unterstützen. Mit der Förderung entwickeln und setzen Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträger gemeinsam Projekte um, in denen Kinder und Jugendliche die Künste, Kultur, Spiel und Medien entdecken können. Eine partizipativ gestaltete Kulturelle Bildung eröffnet ihnen neue Perspektiven auf sich selbst und auf die Welt. Das stärkt ihre Persönlichkeit und das Miteinander.

Nächste Möglichkeit für einen Antrag

Eine Antragstellung ist bis zum 18. September 2023 möglich. Die Projekte können frühestens ab Mitte Januar 2024 beginnen.

Die nächstfolgende Antragsmöglichkeit ist für Sommer 2024 geplant, für Projekte, die ab Januar 2025 beginnen.

Achtung – Geändertes Verfahren

Sie wünschen ein schriftliches Feedback, auf dessen Grundlage Sie Ihren Antrag nochmals überarbeiten können?

Dann wird der Antrag bereits bis zum 31. August erwartet. Alle Antragsteller, die Ihren Antrag bis dahin einreichen, erhalten eine schriftliche Rückmeldung per E-Mail. Der finale Antrag muss dann eine Woche nach der Rückmeldung eingereicht werden.

Alle Anträge, die zwischen dem 01. und 18. September eingehen, werden ohne eine inhaltliche Vorab-Beratung an das Auswahlgremium weitergereicht.

Weitere Informationen zur Ausschreibung